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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 18 B 696/16   

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https://dejure.org/2016,24735
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 18 B 696/16 (https://dejure.org/2016,24735)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.08.2016 - 18 B 696/16 (https://dejure.org/2016,24735)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. August 2016 - 18 B 696/16 (https://dejure.org/2016,24735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geduldet; Duldung; verfahrensbezogen

  • rechtsportal.de

    Führen einer rein verfahrensbezogenen Duldung auf einen geduldeten Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 7 L 1219/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 18 B 696/16

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 933
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Die verbreitete Gegenauffassung (vgl. etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 17. August 2016 - 18 B 696/16 - und vom 19. Oktober 2017 - 18 B 1197/17 - beide juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 11 S 98.17 - juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 8 ME 31/18 - juris Rn. 4) findet keine hinreichende Anknüpfung im Gesetz.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Mit Blick auf die Erteilungsvoraussetzungen des § 25b Abs. 1 AufenthG, die Möglichkeit eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder nach § 25b Abs. 4 AufenthG und den Anwendungsbereich der Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden nach § 25a Abs. 1 AufenthG kann die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG nur volljährigen Ausländern erteilt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 -, juris Rn. 4; Hailbronner, Ausländerrecht, AufenthG, § 25b Rn. 4 (Stand: Oktober 2015)).
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Das Gericht kann deshalb dahingestellt lassen, ob die Vorschrift des § 25b Abs. 1 AufenthG nach ihrer Zweckrichtung nur volljährige Ausländer erfasst (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 17.08.2016 - 18 B 696/16 - juris -).
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Eine rein verfahrensbezogene Duldung (sog. Verfahrensduldung), die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen soll, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein (materieller) Anspruch auf Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) zusteht, führt nicht zu einem geduldeten Aufenthalt i.S.d § 25b Abs. 1 AufenthG (offen gelassen von OVG RhPf, B.v. 14.9.2015 - 7 B 10780/15 - juris Rn. 9; zu § 25a AufenthG vgl. OVG NRW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 - juris; NdsOVG, U.v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20

    Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des

    Die verbreitete Gegenauffassung (vgl. etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 17. August 2016 - 18 B 696/16 - und vom 19. Oktober 2017 - 18 B 1197/17 - beide juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 11 S 98.17 - juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 8 ME 31/18 - juris Rn. 4) findet keine hinreichende Anknüpfung im Gesetz.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG setzt nach seinem Wortlaut nämlich voraus, dass der Ausländer den Aufenthaltserlaubnisantrag aus dem Duldungsstatus stellt, d. h. die - zumindest faktische - Duldung muss der Antragstellung typischerweise zeitlich vorausgehen oder aber jedenfalls unabhängig von dem Antrag erteilt worden sein (OVG NRW, Beschlüsse vom 19.10.2017 - 18 B 1197/17 -, juris, Rn. 2, und vom 17.08.2016 - 18 B 696/16 -, juris).
  • VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389

    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Sie könnten nicht auf die Zeit für den erforderlichen Vierjahreszeitraum angerechnet werden (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851; OVG NW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16).

    Dabei sind rein verfahrensbezogene Duldungen, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen sollen, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein (materieller) Anspruch auf Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) zusteht, nicht als geduldeter Aufenthalt im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zu sehen und nicht auf den Vierjahreszeitraum anzurechnen (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 8 ME 31/18

    Abschiebung; Abschiebung, Aussetzung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis

    Der Wortlaut des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist insoweit zu reduzieren, als eine Duldung nicht genügt, wenn sie - ohne dass materielle Duldungsgründe vorliegen - ausschließlich erteilt wird, weil das Verwaltungsverfahren oder das verwaltungsgerichtliche Verfahren über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anhängig ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.5.2017 - 19 CS 17.37 -, juris Rn. 11 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.1.2018 - OVG 11 S 98.17 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 -, juris Rn. 4; v. 19.10.2017 - 18 B 1197/17 -, juris Rn. 2; Samel/Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 25b AufenthG Rn. 9; zu § 25a AufenthG Senatsurt. v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 -, juris Rn. 71).

    Ob, wie zum Teil vertreten wird, Zeiten der Innehabung einer Verfahrensduldung - insbesondere, wenn sich daran ein gestatteter oder erlaubter Aufenthalt oder ein Aufenthalt aufgrund materieller Duldungsgründe angeschlossen hat - im Rahmen der Berechnung der achtjährigen Aufenthaltszeit nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG anzurechnen sind (so Hamburgisches OVG, Urt. v. 25.8.2016 - 3 Bf 153/13 -, juris Rn. 54 f.; wohl a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 -, juris Rn. 3), ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 102/20

    Aufenthalterlaubnis für gut integrierte Jugendliche

    Das OVG NRW hat in einem Beschluss vom 17. August 2016 (18 B 696/16 -, juris Rn. 4) ausgeführt, mit Blick auf die Regelungen in den Sätzen 2 und 3 des § 25b Abs. 1 AufenthG sowie in einer Gesamtschau mit der Vorschrift des § 25a AufenthG spreche Vieles dafür, dass die Vorschrift des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG nach ihrer Zweckrichtung nur volljährige Ausländer erfasse, nicht aber Minderjährige.
  • VG Aachen, 15.03.2017 - 8 L 475/16

    Abschiebung; Duldung; Ausbildungsduldung

    Eine rein verfahrensbezogene Duldung, die zur Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens erteilt wird, begründet keinen geduldeten Aufenthalt im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. August 2016 - 18 B 696/16 -, juris, Rn. 3.
  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 10 CE 19.811

    Erfolgloser Antrag gegen Abschiebungsandrohung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2018 - 6 S 20.18

    Ausbildungsduldung bei beabsichtigter Aufenthaltsbeendigung; (keine)

  • VGH Bayern, 23.04.2018 - 19 CE 18.851

    Keine Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen mangels eines seit vier Jahren

  • VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18

    Einstweiliger Rechtsschutz nach Abschiebung

  • VG Bayreuth, 30.11.2016 - B 4 K 16.584

    Eine rein verfahrensbezogene Duldung begründet keinen geduldeten Aufenthalt im

  • VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267

    Einstweilige Anordnung, Aussetzung der Abschiebung, kein Anordnungsanspruch,

  • VG Regensburg, 16.03.2018 - RO 9 E 18.317

    Aufenthaltserlaubnis: Kein Duldungsanspruch eines Jugendlichen

  • VG Karlsruhe, 28.09.2022 - 2 K 1673/22

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer;

  • VG Bayreuth, 31.08.2016 - B 4 E 16.583

    Eine rein verfahrensbezogene Duldung ist keinem geduldeten Aufenthalt

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